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Landesjagdgesetz § 35 (Jagdhundeeinsatz): Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei jeder Jagd auf Schnepfen oder Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild sind Jagdhunde, deren jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) die Landesjägerschaft bestätigt hat, in genügender Zahl mitzuführen und nur solche zu verwenden um mit Ihrem Hund in Mecklenburg-Vorpommern jagen zu dürfen.
Hier finden Sie die Anforderungen, die ein Jagdhund erfüllt haben muss um die Brauchbarkeit bestätigt zu bekommen.
Neufassung der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung
Antrag auf Bestätigung der jagdlichen Brauchbarkeit meines Jagdhundes.
= Antrag für einen Brauchbarkeitspass
Angaben zum Hund
Zuchtbuch Nr.: *
Name des Hundes: *
Rasse: *
Geburtsdatum: *
Geschlecht: Rüde Hündin*
Chipnummer: *
Angaben zum Halter
Hundebesitzer: *
Postleitzahl: *
Wohnort: *
Straße: *
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Wir pflegen ein Netzwerk zu den Tierheimen und Auffangstationen in MV. Die Telefonnummer kann uns helfen, bei Verlust Ihres Hundes Sie schneller zu informieren.
Kreis-Jagdverband: bitte auswählen DM GÜ LWL MST MÜR NVP NWM OVP PCH RÜG UER LRO nicht aus MV*
Um Ihrem Hund den Brauchbarkeitspass ausstellen zu können, fügen Sie bitte die Ahnentafel/Registrierbescheinigung und die Prüfungszeugnisse bei!
*
Bemerkungen:
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 15, - € überweisen Sie bitte auf das Konto des Landesjagdverband MV:
Hypo Vereinsbank AG
IBAN : DE 64200 3000000 19425645
BIC: HYVEDEMM300
Verwendungszweck: "Name des Hundes"
Erst nach Zahlungseingang wird Ihnen der Brauchbarkeitspass zugesandt.
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