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Achtung: Keine Verlängerung der Pürzelprämie



Wichtige Info!


Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,
laut einer offiziellen Bekanntgabe der obersten Jagdbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern endet die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift zur Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest bei der Schwarzwildbejagung in Mecklenburg-Vorpommern (Pürzelprämie, Entschädigung Fallwild, Aufwandsentschädigung zum Einsatz von Jagdhunden zu Revierübergreifenden Drückjagden) zum 31.03.2022 und wird NICHT verlängert.
Der Landesjagdverband wird in naher Zukunft weitere Informationen zur neuen Verwaltungsvorschrift und deren Inhalt bekommen.
Sie können bis zum 30.04.2022 die Entschädigungsanträge im Rahmen der o.g. Verwaltungsvorschrift bei den zuständigen Forstämtern stellen bzw. einreichen. Die Entschädigungen werden (wie gewohnt) nur für ergriffene Maßnahmen bis einschließlich den 31.03.2022 und im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geleistet.
Schwarzwild, das nach dem 31.03.2022 erlegt wurde, wird nicht mehr entschädigt. Anträge, die nach dem 30.04.2022 eingehen (Fallwild, Hundeeinsätze im Zuge der zurückliegenden Drückjagden etc.), dürfen von den Forstämtern nicht mehr bearbeitet werden.
Bei Nachfragen bzgl. des Auszahlungszeitpunktes wenden Sie sich bitte an die zuständigen Forst- oder Nationalparkämter.

Laut einer Pressemitteilung aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt soll ausschließlich in den Restriktionsgebieten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,-€ gezahlt werden. Auch für Fallwild in den entsprechenden Restriktionszonen soll dieser Betrag gelten.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums