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Datum: 26.01.2023

PRESSEMITTEILUNG »Himmlische Jagd«

„Himmlische Jagd“: Wenn Jäger Enten aufs Korn nehmen

Stellungnahme des Landesjagdverbandes zur NDR Reportage vom 24.01.2023

Am 24.01.2023 wurde durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR), in der Sendung Nordmagazin, eine vier-minütige Reportage mit dem Titel „Himmlische Jagd“: Wenn Jäger Enten aufs Korn nehmen im Fernsehen ausgestrahlt. In der Online-Bibliothek des NDR ist diese Reportage deutschlandweit abrufbar. Inhalt dieser Reportage sind mehrere Entenjagden am Fluss Havel, die durch Jäger aus Mecklenburg-Vorpommern in Begleitung von Journalisten durchgeführt wurden. Diese Reportage löste bei Jägerinnen und Jägern aus dem Bundesgebiet und im Speziellen in Mecklenburg-Vorpommern Bestürzung und Entrüstung aus.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LJV), welcher die Interessen von ca. 10.000 Jägern in Mecklenburg-Vorpommern vertritt, kann diesen Aufschrei von Jägerinnen und Jäger im Bundesland, die für eine verantwortungsvolle, tierschutz- und rechtskonforme Jagdausübung eintreten, nachvollziehen.

Nach erster Sichtung der veröffentlichten Filmsequenz muss der LJV feststellen, dass hier möglicherweise gravierende Verstöße gegen tierschutz- und sicherheitsrelevante Rechtsvorschriften dokumentiert wurden.

Bei der Jagd wurde ein ganz offensichtlich unbrauchbarer Hund eingesetzt. Bei der Wasserjagd, wie bei jeder anderen Jagdart, sind stets brauchbare Hunde einzusetzen. Im Falle der Wasserwildjagd dient dies dazu, dass der Hund gegebenenfalls krankgeschossenes Wild von der Wasserfläche apportiert. Unabhängig davon, ob für den abgebildeten Hund der gesetzlich verpflichtende Brauchbarkeitsnachweise vorliegt, erfüllt der Hund nach eigener Bekundung des gefilmten Jägers diese Voraussetzungen nicht. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Zudem schießen die Jäger aus flachem Winkel mit Schrotpatronen auf die Wasseroberfläche. Im Lichte des durch ballistische Forschungen nachgewiesenen Abprallverhaltens von Schrotkugeln dürfte dies möglicherweise einen massiven Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften darstellen und gegebenenfalls waffenrechtliche Relevanz haben.

Die Ahndung der hier dokumentierten Rechtsverstöße obliegt in erster Linie der zuständigen Unteren Jagdbehörde, die die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. die Entziehung des Jagdscheins prüfen muss. Sollte es sich bei den abgebildeten Jägern um Mitglieder des LJV handeln, behält sich der Verband zudem vor, im Rahmen des verbandsinternen Disziplinarwesens gegen die beteiligten Jäger zu ermitteln.

Thomas Nießen

Präsident Landesjagdverband MV e.V.


Stellungnahme Landesjagdhundeverband e.V.