Jagdgebrauchshundewesen
Bei dem Einsatz eines Jagdhundes, welcher keinen Brauchbarkeitspass besitzt, droht der Jagdscheinentzug oder eine Geldstrafe bis zu 5.000,00€.
Als Verantwortliche gelten hier nicht nur der Hundeführer (Eigentümer), sondern auch der Jagdleiter.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier !