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Jagdgebrauchshundewesen

Bei dem Einsatz eines Jagdhundes, welcher keinen Brauchbarkeitspass besitzt, droht der Jagdscheinentzug oder eine Geldstrafe bis zu 5.000,00€.

Als Verantwortliche gelten hier nicht nur der Hundeführer (Eigentümer), sondern auch der Jagdleiter.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier !