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Datum: 20.06.2022

Betretungsverbot in den ASP-Gebieten aufgehoben

Laut Homepage erlässt der Landkreis Ludwigslust-Parchim neue Allgemeinverfügungen / Feste Umzäunung der betroffenen Gebiete im Norden und Süden der A24 fertiggestellt

Mit Fertigstellung der festen Umzäunung der von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebiete nördlich und südlich der A24 gibt es nun Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Tourismus und die Jagd. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat für beide betroffenen Gebiete zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die im Internet unter www.kreis-lup.de/asp zu finden sind. Mit den Allgemeinverfügungen wird unter anderem das Betretungsverbot aufgehoben. Das gilt auch für Touristen und Naturliebhaber. Dennoch müssen Verhaltensregeln beachtet werden.

Mit den Allgemeinverfügungen endet auch das Jagdverbot, das heißt, die Jagd auf anderes jagdbares Wild als Schwarzwild ist wieder erlaubt. Die Bejagung von Schwarzwild ist nur mit Ausnahmegenehmigung bzw. auf behördliche Anordnung zulässig.

Die tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen regeln auch die landwirtschaftliche Nutzung in den ASP-Gebieten. Anbau, Bewirtschaftung und Ernte landwirtschaftlicher Kulturen innerhalb des Kerngebietes sind nun wieder ohne Genehmigung zulässig. Die entsprechenden Anlagen der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen sind dabei zu berücksichtigen. Erleichterungen gibt es auch für die Forstwirtschaft. Nur noch wenige Tätigkeiten unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Alle anderen Arbeiten sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlage der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen möglich.

Am 24. November 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmalig im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt. Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ASP wurden eingeleitet, tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen mit den rechtlichen Regelungen erstellt und umgesetzt. Insgesamt wurden bislang 35 Fälle des ASP-Virus im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestätigt.

Betretungsverbot in ASP-Gebieten aufgehoben