Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung der Kleinprojekte die jeweiligen Förderzeiträume.
Wenn Sie Ihren Jagdschein nicht in Mecklenburg-Vorpommern lösen, dann benötigen wir zusätzlichen einen Nachweis, dass Sie die Jagdabgabe in M-V entrichten (Pachtnachweis).
Förderfähig sind laut Jagdabgabeförderrichtlinie nur Jagdscheininhaber, die die Jagdabgabe in M-V entrichten.
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Jagdabgabeförderrichtlinie
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