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Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung der Kleinprojekte die jeweiligen Förderzeiträume.

Wenn Sie Ihren Jagdschein nicht in Mecklenburg-Vorpommern lösen, dann benötigen wir zusätzlichen einen Nachweis, dass Sie die Jagdabgabe in M-V entrichten (Pachtnachweis).

Förderfähig sind laut Jagdabgabeförderrichtlinie nur Jagdscheininhaber, die die Jagdabgabe in M-V entrichten.

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