Landesmeisterschaft jagdliches Schießen 2026
Ausschreibung zur XXVIIII. Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 19.06. bis 20.06.2026 auf der Schießanlage des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V.
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Die Landesmeisterschaft im kombinierten jagdlichen Schießen für Lang- und Kurzwaffen findet als Einzel- und Mannschaftswettbewerb vom 19.06. bis 20.06.2026 auf dem Schießstand des Polizeischützenvereins Grimmen 1990 e.V. im Landkreis Vorpommern-Rügen nach der DJV-Schießvorschrift vom 1. April 2024 in der jeweils gültigen Fassung und den nachfolgenden Bedingungen statt.
Zeitplan
(Änderungen bleiben der Schießleitung vorbehalten)
Freitag, den 19.06.2026 (nur bei Bedarf, aufgrund hoher Teilnehmerzahl)
10:00 Uhr Einstellen der Maschinen und Überprüfung des Schießstandes
Verantwortlich: LJV-Schießleitung
11:30 Uhr Richterbesprechung
Ort: Vereinsgebäude
Verantwortlich: LJV-Schießleitung
ab 10:00 Uhr Kontrollschiessen für Büchsen
ab 12:00 Uhr persönliche Anmeldung im Wettkampfbüro
12:30 Uhr Eröffnung der Landesmeisterschaft
12:30 Uhr – 17:00 Uhr Schießen für Langwaffen
16:30 Uhr – 17:30 Uhr Kurzwaffe (ebenfalls in Grimmen)
Samstag, den 20.06.2026
07:30 Uhr Kontrollschiessen für Büchsen
07:30 Uhr persönliche Anmeldung im Wettkampfbüro
08:00 Uhr - 17:30 Uhr Schießen für Langwaffen
16:30 Uhr – 18:00 Uhr Kurzwaffe (ebenfalls in Grimmen)
ab 18:30 Uhr Ehrung der Landesmeister
Mannschaften der Damen, AK und SK sowie Einzelschützen starten bei Bedarf am Freitag, ansonsten auch am Samstag den 20.06.2026, das Schießen der offenen und Jugendmannschaften findet am Samstag, den 20.06.2026 statt.
Besonderheiten:
Sollten Mannschaften oder Einzelschützen durch ihr Verhalten den vorgegebenen Zeitplan gefährden, so ist der Hauptrichter berechtigt das Schießen zu beenden und alle bis dahin nicht abgegebene Schüsse als Fehler zu werten. Dieser Fall tritt ein:
Beim Flintenschießen, wenn eine Rotte für das Skeet- oder Trapschießen mehr als 30 Minuten benötigt. Beim Büchsenschießen, wenn eine Rotte auf der 100-m-Bahn bzw. auf der 50-m-Bahn mehr als 30 Minuten benötigt. Kommen elektronische Anzeigen zum Einsatz, akzeptiert der Schütze bzw. der Jagdverband mit der Anmeldung die Wertungen, welche diese Anlagen vornehmen.
Die Tauben werden durch den Schützen abgerufen, ein zusätzliches Abwinken ist möglich.
Anschlagsmarkierung: Diese muss ca. 25 cm lang, ca. 2 cm breit und dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein. Die Ausrichtung ist waagerecht (bei normaler Körperhaltung) und die Markierung muss unter dem Ellenbogen sichtbar sein. Der Teilnehmer steht gerade, der rechte/linke Oberarm ist senkrecht am Körper und der Unterarm ist im rechten Winkel nach vorne gestreckt, so ist der Ellenbogen der tiefste Punkt. Unter dem sich die Anschlagsmarkierung zu befinden hat. Höhere Anschlagsmarkierungen werden nicht akzeptiert.
Schalldämpfer: Die Nutzung von Schalldämpfern ist gestattet. Das Gesamtgewicht der Waffe darf aber 5000 Gramm nicht überschreiten.
Fuchs liegend: Die Disziplin kann von Teilnehmern ab 65 Jahren auch vom Stecken geschossen werden. Der Stecken ist mitzubringen. Regeln siehe DJV Schießvorschrift Nr. 3.2.3.
Einschränkungen: Sollten Einschränkungen, welche durch die Betriebsgenehmigungen des Schießstandes vorgegeben sind, bestehen so sind diese öffentlich zu machen und durch alle Teilnehmer zu beachten.
Zeitlimit je Disziplin: Um einen ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Wettkampfes (insbesondere bei Skeet) sicherzustellen, wird am Skeetstand eine Uhr vorhanden sein. Diese kann während der Runde von den Schützen eingesehen werden. Bei Überschreitung der vorgegebenen Zeit pro Rotte wird die Runde abgebrochen, und alle nicht beschossenen Tauben als Fehler gewertet. Die Zeit startet, wenn der erste Schütze Stand 1 betritt. Bei technischen Problemen wird die Zeit angehalten.
Die gesponserten Preise werden nach der Siegerehrung unter den ANWESENDEN Teilnehmern verlost. Ausnahme sind nur die Teilnehmer von Freitag, hier ist die Anwesenheit nicht nötig um zu gewinnen.
Schießleitung
Schießleitung: LJV M-V
Bei Verstößen gegen die Regeln hat die Schießleitung das Recht, das Schießen zu unterbrechen, ohne dass die schießende Rotte ein Anrecht auf Neubeginn der gerade geschossenen Teildisziplin hat.
Schiedsgericht: wird aus 3 Schießobleuten bzw. 3 erfahrene Schützen, durch die Schießleitung gebildet.
Protestgebühr: 25,- €, sie ist sofort mit dem Anmelden des Protestes zu hinterlegen.
Trainingsschießen
Während der Öffnungszeiten des Schießstandes Grimmen ab 16.06.26 oder nach telefonischer Rücksprache unter 038326/456315.
Teilnahmebedingungen
Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Landesmeisterschaft Mitglied im Landesjagdverband M-V sein sowie einen gültigen Jagdschein besitzen bzw. eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§17(1)4 BJagdG) abgeschlossen haben.
Der Nachweis ist bei der Schießkartenausgabe am Wettkampftag zu führen.
Die Jagdschützen haben gemäß Abschnitt II/11 der DJV-Schießvorschrift in jagdlicher Kleidung anzutreten.
Es darf nur mit 24 g Schrotpatronen und mit Teilmantelgeschossen geschossen werden.
Zur Landesmeisterschaft werden zugelassen:
Kombiniertes Schießen
1. Mannschaften
Je (Kreis)Jagdverband kann eine Mannschaft der offenen Klasse (je 6 Schützen) zum Schießen gemeldet werden. Zusätzlich können je JV-Mannschaften in Jugendklasse, Damenklasse und in der kombinierten Klasse: „Senioren- und Altersklasse“ (ebenfalls je 6 Schützen) gemeldet werden. Die offenen Mannschaften müssen in diesem Jahr nicht klassenrein gemeldet werden, das heißt, sie dürfen in der offenen Mannschaft aus gemischten Klassen bestehen.
Eine Mannschaft muss mindestens aus 4 Schützen bestehen.
Gemäß Absprache der Schießobleute können Damen, welche vom Alter her noch in die Juniorenklasse fallen, als Teilnehmer der Juniorenmannschaft gemeldet werden. Wenn dies gewünscht wird, muss es bitte bei der Meldung explizit angeben werden.
Sollte ein (Kreis)Jagdverband die erforderliche Anzahl nicht erreichen, kann sich eine Mannschaft auch aus Schützen von mehreren (Kreis)Jagdverbänden zusammensetzen. Die Mannschaft startet für den (Kreis)Jagdverband, der zahlenmäßig am stärksten durch seine Schützen in der Mannschaft vertreten ist, wenn sich die Kreise nicht anderweitig einigen.
2. Einzelschützen
Teilnahmeberechtigt sind Einzelschützen aus den Jagdverbänden ohne zahlenmäßige Begrenzung, die an der Meisterschaft ihres (Kreis)Jagdverband teilgenommen haben und im Besitz folgender Schießleistungsnadel sind bzw. die erforderliche Punktzahl dafür erreicht haben:
a) Offene Klasse: Jahrgang 1972-1998 Bronze
b) Damenklasse: alle weiblichen Personen ohne
c) Jugendklasse: Jahrgang 1999 und jünger ohne
d) Altersklasse: Jahrgang 1971-1962 Bronze
e) Seniorenklasse: Jahrgang 1961 und älter Bronze
Kurzwaffenschießen
Es sind nur Schützen teilnahmeberechtigt, die von ihrem (Kreis)Jagdverband auch für das „Kombinierte Schießen“ gemeldet wurden.
Geschossen wird auf die für das Kurzwaffenschießen verbindliche „DJV-Kurzwaffenscheibe. Schießwesten werden als Jacken beim Kurzwaffenschießen nicht zugelassen. Jegliches Riemenwerk zur Befestigung des Holsters ist untersagt.
Um einen zügigen Ablauf sicherzustellen können auch Schützen verschiedener Kreise gemeinsam schießen.
1. Mannschaften
Je (Kreis)Jagdverband kann eine Mannschaft (5 Schützen) zum Schießen gemeldet werden, die sich aus Schützen verschiedener Klassen zusammensetzen darf. Die Mannschaft muss nicht geschlossen zum Wettkampf antreten.
2. Einzelschützen
Einzelschützen aus den (Kreis)Jagdverbänden sind ohne zahlenmäßige Begrenzung teilnahmeberechtigt, wenn sie 2026 eine Mindestleistung von 145 Ringen erreicht haben oder im Besitz der Schießleistungsnadel in Bronze für Kurzwaffe sind.
5. Anmeldungen
Die Meldungen der Mannschaften und der Einzelschützen für das kombinierte jagdliche Schießen erfolgt ausschließlich mit dem beigefügten Meldeformular, und durch die Schießobleute der Jagdverbände per Mail an blank@ljv-mv.de.
Meldeschluss: 11.06.2026
Die Einhaltung des Meldetermins sowie die Übermittlung der geforderten Daten durch die Kreisschießobleute ist für die Durchführung der Meisterschaft unbedingt erforderlich. Sollten die Geburtsdaten und die bisher erreichten Schießleistungsnadeln nicht oder nur unvollständig angegeben sein, so kann nur bis zum Wettkampfbeginn eine Korrektur vorgenommen werden. Startet ein Mitglied einer Mannschaft in einer falschen Klasse durch Falsch-, oder Nichtangaben der (Kreis)Jagdverbände, so wird der entsprechende Schütze aus der Mannschaftswertung gestrichen und kann nur noch als Einzelschütze gewertet werden.
Verspätete Nennungen haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Wettkampf!
Die (Kreis)Jagdverbände werden im Interesse der Schützen gebeten in den Anmeldelisten genau zu kennzeichnen, welche Einzelschützen geschlossen antreten sollen.
Leider ist es aus Kapazitätsgründen nicht möglich, auch alle Einzelschützen am Samstag antreten zu lassen. Die (Kreis)Jagdverbände können jedoch die Mannschaftsrotten mit Einzelschützen auffüllen (diese sind außerhalb der Mannschaftswertung), dabei darf jedoch die Rottengröße von 6 Schützen nicht überschritten werden.
6. Nenngeld
Für die Teilnahme am kombinierten Schießen: 60,00 Euro
Für die Teilnehmer am Kurzwaffenschießen: 15,00 Euro
Die Nenngebühren sind von den (Kreis)Jagdverbänden für die Lang- und Kurzwaffenmannschaften und Einzelschützen in einer Summe gleichzeitig mit der namentlichen Meldung auf das Konto der Jägerservice M-V GmbH mit der Angabe
Die Nenngebühr wird mittels Rechnung durch den Landesjagdverband bzw. die Jägerservice GmbH vor der Landesmeisterschaft an den Regionalen Jagdverband versendet. Die Teilnahme der Schützen setzt die aktive Mitgliedschaft und die Bezahlung der Rechnung durch den Kreisjagdverband voraus.
Ich wünsche allen Beteiligten einen erfolgreichen Wettkampf.
Dr. Florian Asche
Präsident